Kfz-Zulassungsdienst
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Kfz-Zulassungswesen. Unser deutschlandweiter Kfz-Zulassungsdienst ist besonders spezialisert für die Verwaltungsbezirke
- HL (Hansestadt Lübeck)
- OH (Ostholstein/Eutin)
- OD (Stormann/Bad Oldesloe)
- SE (Bad Segeberg)
- RZ (Herzogtum Lauenburg/Ratzeburg)
- HH (Hansestadt Hamburg)
- NWM (Nordwestmecklenburg)
Sparen Sie sich Zeit und unnötige Laufereien. Unbürokratisch, schnell, kompetent und zuverlässig bietet Ihnen unser bundesweiter Zulassungsdienst in Lübeck die folgenden Services:
- Kfz-Anmeldung
- Kfz-Ummeldung
- Kfz-Abmeldung
- Kfz-Umschreibung
- Kfz-Halterwechsel
- Kfz-Überführungskennzeichen
- Kfz-Kurzzeitkennzeichen
- und vieles mehr ...
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern und ausführlich !
Kennzeichentypen
Das Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz Kfz-Kennzeichen oder umgangssprachlich »Nummernschild«) dient der eindeutigen behördlichen Kennzeichnung von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen. Je nach Zweck und Funktion sind in Deutschland neben dem Standardkennzeichen (Europa-Kennzeichen) verschiedene Sonderkennzeichen möglich. Die wichtigsten davon im Überblick:
Europa-Kennzeichen
Deutsches Europa-Kennzeichen (Standardkennzeichen) in der gegenwärtigen Form. Im Unterschied zum alten Kennzeichen ist die Schrift heute fälschungserschwert. Innerhalb der EU entfällt mit dem Europa-Kennzeichen die Anbringung des ovalen D-Schildes.
Grünes (Europa)-Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen ist für von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge bestimmt (z.B. Fahrzeuge der Land- und Fortswirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen).
Saison-Kennzeichen
Das Saisonkennzeichen ist bestimmt für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden (z.B. Cabrios, Motorräder, Wohnmobile etc.). Das betreffende Fahrzeug ist dann nur in dem rechts ausgewiesenen Zeitraum zugelassen (in diesem Beispiel April bis Oktober). Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen hiermit.
Historisches (Oldtimer)-Kennzeichen
Das Oldtimerkennzeichen (auch »H-Kennzeichen« genannt) ist für historische Fahrzeuge bestimmt, die nachweislich mindestens 30 Jahre alt sind und nach §9 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverodnung) auf zeitgenössisch originalen Zustand überprüft wurden. Die Kfz-Steuer wird für diese Fahrzeuge pauschal erhoben.
Versicherungen
Kfz-Kurzzeitversicherung
Wird ein Fahrzeug erworben, so werden oftmals Kurzzeitkennzeichen für die Probefahrt oder die Überführung an den Heimatort oder die zuständige Zulassungsbehörde benötigt. Mit unserer Kurzzeitkennzeichenversicherung, die Sie bei uns zusammen mit einem Kurzzeitkennzeichen erwerben können, sparen Sie sich den Weg über Ihre Versicherung und damit Zeit und Laufereien.
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und ist maximal 5 Tage gültig (der letzte gültige Tag ist im gelben Feld angegeben).
Kfz-Ausfuhrversicherung
Für die Überführung von nicht behördlich gemeldeten Fahrzeugen ins Ausland bieten wir Ihnen die Ausfuhrversicherung nebst Ausfuhrkennzeichen an. Die Laufzeit dieser Versicherung für Lkw und Pkw kann bedarfsgerecht für 15 bzw. 30 Tage gewählt werden.
Das Ausfuhrkennzeichen dient der Überführung eines Fahrzeuges auf eigener Achse ins Ausland.
Die Kfz-Kurzzeitversicherung und die Kfz-Ausfuhrversicherung sind direkt in unserer Lübecker Filiale in der Kantstraße erhältlich.
Notwendige Zulassungsunterlagen
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- gültiger Personalausweis *
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte)
- Vollmacht
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs
- gültiger Personalausweis *
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte)
- AU-Bescheinigung
- HU-Bescheinigung
- Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Kurzzeit-Kennzeichen
- gültiger Personalausweis *
- Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte)
- Vollmacht
Saison-Kennzeichen
- gültiger Personalausweis *
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) mit Gültigkeitszeitraum
- AU-Bescheinigung
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
Außerbetriebsleitung (Abmelden) eines Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis *
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
- AU-Bescheinigung
- HU-Bescheinigung
- Vollmacht
Erneuern der Kennzeichen-Plaketten
- gültiger Personalausweis *
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- AU-Bescheinigung
- HU-Bescheinigung
- Vollmacht
* Bei Vorlage des Reisepasses (alternativ zum Personalausweis) ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich.